Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


für den Zeltplatz Leun ,, Lahnwiese,,

 

Betreiber:
Weilburger Touristikbetriebe / Fam. Göttlicher
Bei der Lieben Frau 32
35781 Weilburg

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung, den Aufenthalt sowie die Nutzung des Zeltplatzes Leun. Mit der Buchung, dem Betreten des Platzes sowie der Nutzung der Einrichtungen erkennt der Gast diese Bedingungen als verbindlich an.

 

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen, Reservierungen, Aufenthalte und Nutzungen des Zeltplatzes Leun durch Einzelgäste, Familien, Gruppen, Veranstalter und sonstige Besucher.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Betreiber zustande. Buchungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch oder über ein Buchungssystem erfolgen. Der Betreiber ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

3. Anreise, Anmeldung und Check-in

Vor dem Aufbau von Zelten, Pavillons, Vorzelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder sonstigen Unterkünften ist zwingend eine Anmeldung bzw. ein Check-in beim Betreiber erforderlich.

Das Betreten oder Belegen des Platzes ohne vorherige Anmeldung bzw. ohne vorherigen Check-in ist nicht gestattet.

Der Gast ist verpflichtet, bei Anreise vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person sowie zur Anzahl der mitreisenden Personen und mitgeführten Tiere zu machen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Platz nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Betreiber ist berechtigt, Gäste, die ohne Anmeldung aufbauen oder falsche Angaben machen, des Platzes zu verweisen.

 

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
Der Betreiber kann Vorauszahlungen, Anzahlungen oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
Der Restbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Anreise fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, gesetzliche Verzugsansprüche geltend zu machen.

 

5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Buchung

Bei Verträgen über die Überlassung von Stell- oder Zeltplätzen zu Freizeit- oder Beherbergungszwecken mit festem Termin oder Zeitraum besteht in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

6. Rücktritt des Gastes / Stornobedingungen

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn bzw. vor Anreise in Textform stornieren.

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Betreiber. Im Falle einer Stornierung kann der Betreiber folgende pauschale Entschädigung verlangen:

  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • 6 bis 2 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • ab 1 Tag vor Anreise, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Betreiber bleibt seinerseits berechtigt, statt der Pauschalen einen konkret höheren Schaden nachzuweisen. Diese Gestaltung orientiert sich an den Grenzen des AGB-Rechts für pauschalierte Schadensersatzansprüche.

Bereits entstandene Fremdkosten, Gebühren von Zahlungsdienstleistern oder individuell veranlasste Zusatzleistungen können zusätzlich berechnet werden, soweit diese tatsächlich angefallen und nachweisbar sind.

 

7. Rücktritt / Kündigung durch den Betreiber

Der Betreiber ist berechtigt, den Vertrag vor Anreise oder während des Aufenthalts aus wichtigem Grund zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Gast falsche Angaben zu Personenanzahl, Aufenthaltszweck oder Tieren macht,

  • der Gast oder Mitreisende den Platzbetrieb, andere Gäste, Nachbarn oder Mitarbeiter erheblich stören,

  • gegen diese AGB oder die Platzordnung trotz Hinweises verstoßen wird,

  • behördliche Auflagen, Sicherheitsgründe, Hochwasser, Unwetter, Havarien, technische Ausfälle oder sonstige Umstände höherer Gewalt die Nutzung unmöglich machen oder erheblich gefährden.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet, soweit der Betreiber die Nichtdurchführung zu vertreten hat oder die Leistung unmöglich geworden ist. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

8. Überflutungsgebiet / Hochwasser / wetterbedingte Sperrung

Der Zeltplatz befindet sich in einem Überflutungsgebiet. Aufgrund von Wetterlagen, Starkregen, steigendem Pegel, Hochwasser, behördlichen Anordnungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Umständen kann es auch kurzfristig zu Einschränkungen, Räumungen, Sperrungen oder Stornierungen kommen.

Die Sicherheit der Gäste hat jederzeit Vorrang. Den Anweisungen des Betreibers oder von beauftragten Personen ist in solchen Fällen unverzüglich Folge zu leisten.
Muss der Platz aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise geräumt oder gesperrt werden, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzplatzes. Bereits gezahlte Entgelte werden für nicht nutzbare Zeiträume nach billigem Ermessen ganz oder anteilig erstattet, soweit keine anderweitige gesetzliche Regelung eingreift.

Eine Haftung für Anreise-, Abreise-, Umbuchungs-, Ersatzunterkunfts-, Verdienstausfall- oder sonstige Folgekosten ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers vorliegt.

 

9. Platznutzung / Aufbau / Ordnung

Der Platz darf nur im zugewiesenen bzw. freigegebenen Bereich genutzt werden.
Aufbauten, Fahrzeuge, Zelte, Pavillons, Grills, Mobiliar und sonstige Gegenstände sind so aufzustellen, dass andere Gäste, Wege, Rettungsflächen und Betriebsabläufe nicht beeinträchtigt werden.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Aufbau ohne vorherige Anmeldung / Check-in

  • eigenmächtige Platzwechsel ohne Zustimmung

  • Blockieren von Zufahrten, Wegen oder Rettungsflächen

  • übermäßiger Lärm, aggressives Verhalten oder Belästigung anderer Gäste

  • offenes Feuer außerhalb ausdrücklich zugelassener Stellen

  • unsachgemäße Entsorgung von Müll, Schmutzwasser oder Fäkalien

  • Beschädigungen an Anlagen, Grünflächen, Zäunen, Sanitäranlagen oder sonstigem Eigentum

10. Nachtruhe

Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind sämtliche vermeidbaren Geräusche zu unterlassen. Musik, laute Gespräche, Motorengeräusche, Türenknallen, Rangieren sowie sonstige Ruhestörungen sind untersagt.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Betreiber berechtigt, Gäste auch nachts vom Platz zu verweisen und den Aufenthalt fristlos zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

 

11. Sanitäranlagen / Toilettenpapier / Ordnung und Sauberkeit

Die Sanitäranlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
Auf dem Platz wird kein Toilettenpapier in den Toiletten bereitgestellt. Jeder Gast ist verpflichtet, eigenes Toilettenpapier mitzubringen.

Der Gast hat darauf zu achten, keine Gegenstände, Feuchttücher, Hygieneartikel, Essensreste oder sonstige Materialien in Toiletten, Duschen oder Abflüsse zu entsorgen, die zu Verstopfungen oder Schäden führen können.

Der Betreiber ist berechtigt, bei schuldhaft verursachten Verunreinigungen, Verstopfungen oder Beschädigungen die entstandenen Reinigungs- oder Reparaturkosten weiterzuberechnen.

 

12. Hunde und Tiere

Tiere sind nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Platzregeln erlaubt. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Tierhalter haften für sämtliche durch ihre Tiere verursachten Schäden, Verunreinigungen und Störungen. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu beseitigen.

 

13. Mülltrennung und Sauberkeit

Müll ist getrennt und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Der Platz ist sauber zu verlassen. Der Gast ist verpflichtet, seinen Stell- oder Zeltplatz in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

 

14. Haftung des Gastes

Der Gast haftet für alle durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher, Kinder, Tiere oder von ihm eingebrachte Gegenstände verursachten Schäden. Das gilt auch für Schäden an Einrichtungen, Grundstücksteilen, Sanitäranlagen, Schranken, Mobiliar, Grünflächen und technischen Anlagen.

 

15. Haftung des Betreibers

Die Nutzung des Zeltplatzes, der Wege, Freiflächen, Uferbereiche, Anlagen und Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Der Betreiber haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Solche Haftungsbeschränkungen müssen die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB beachten.

Insbesondere haftet der Betreiber – soweit gesetzlich zulässig – nicht für:

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingebrachten Sachen, Fahrzeugen, Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Fahrrädern, Booten, Wertsachen oder sonstigem Eigentum der Gäste

  • Schäden durch Sturm, Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, herabfallende Äste, Naturereignisse oder sonstige Fälle höherer Gewalt

  • Stromausfälle, technische Störungen, Ausfall oder Einschränkung von Wasser-, Abwasser-, WLAN- oder sonstigen Versorgungsleistungen

  • Beeinträchtigungen durch Lärm, Baustellen, Witterung, Tiere, Insekten, landwirtschaftliche oder nachbarschaftliche Einwirkungen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen

Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt wird nicht übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vom Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

16. Verkehrssicherung / Verhalten auf dem Gelände

Eltern, Aufsichtspersonen und Gruppenleiter sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder bzw. Gruppenmitglieder selbst verantwortlich.
Wasserbereiche, Wege, Böschungen, Uferzonen, Zufahrten und sonstige Außenflächen können naturbedingt uneben, rutschig oder gefährlich sein. Gäste haben sich entsprechend vorsichtig zu verhalten.

 

17. Videoüberwachung

Teile des Geländes sind aus Gründen des Hausrechts, der Sicherheit, des Schutzes vor Vandalismus sowie zur Wahrung berechtigter Interessen videoüberwacht.
Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Sanitär-, Dusch-, Toiletten- und sonstige besonders sensible Bereiche werden nicht überwacht.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zu Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen vor Ort und auf der Webseite. (Datenschutzkonferenz)

 

18. Hausrecht

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Der Betreiber übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen diese Bedingungen, bei unzumutbarem Verhalten oder bei Gefährdung des Betriebsablaufs des Platzes zu verweisen.

 

19. Aufrechnung / Abtretung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Betreibers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Gastes bedarf der Zustimmung des Betreibers, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

 

Stand: März 2026