Platz- und Benutzungsordnung Zeltplatz Leun

Herzlich willkommen! Um einen geordneten Ablauf und den Schutz dieser Anlage zu gewährleisten, ist die strikte Einhaltung der folgenden Regeln zwingend erforderlich.

1. Ankunft, Check-In & Gebührenpflicht

  • Erst anmelden, dann aufbauen: Bevor mit dem Aufbau von Zelten oder dem Abstellen von Fahrzeugen begonnen wird, ist zwingend ein Check-In über den bereitgestellten QR-Code durchzuführen.

  • Vorkasse: Die Nutzung des Platzes ist gebührenpflichtig. Die Bezahlung hat vorab im Zuge der digitalen Anmeldung zu erfolgen. Eine Nutzung ohne gültigen digitalen Zahlungsnachweis ist untersagt.

  • Aufenthaltsdauer: Die maximale Verweildauer beträgt 4 Tage.

2. Sicherheit & Videoüberwachung

  • 24/7 Überwachung: Zu Ihrem Schutz und zur Sicherung des Eigentums wird dieser Platz rund um die Uhr (24/7) videoüberwacht. Mit dem Betreten des Geländes erklären Sie sich mit der Aufzeichnung einverstanden.

  • Haftung: Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Nutzer haften für alle durch sie verursachten Schäden gegenüber der Stadt, dem Betreiber oder Dritten.

3. Umweltschutz & Sauberkeit

  • Strikte Mülltrennung: Wir legen größten Wert auf Nachhaltigkeit. Abfälle sind konsequent nach den Vorgaben zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  • Sauberkeit: Der Platz muss vor dem Verlassen in einen absolut sauberen Zustand versetzt werden.

  • Gewässerschutz: Die Entsorgung von Abwässern oder Chemietoiletten auf dem Gelände ist streng untersagt. Nutzen Sie die offiziellen Entsorgungsstationen (z. B. Kläranlage).

4. Regeln für den Aufenthalt

  • Ruhezeiten: Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Störender Lärm ist in dieser Zeit absolut zu vermeiden.

  • Brandschutz: Offenes Feuer ist ausschließlich an den vorhandenen Feuerstellen gestattet. Das Anlegen neuer Feuerstellen ist verboten.

  • Fahrzeuge & Tiere: Das Befahren der Zeltwiese mit Kraftfahrzeugen ist untersagt (bitte gesonderte Parkflächen nutzen). Für Wohnanhänger ist der Platz gesperrt. Hunde sind auf dem gesamten Gelände stets an der Leine zu führen.

  • Verbote: Der Betrieb von Stromaggregaten, Schank- und Lautsprecheranlagen ist nicht gestattet.

5. Hausrecht & Konsequenzen

  • Konsequentes Handeln: Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung machen wir sofort und ohne vorherige Warnung von unserem Hausrecht Gebrauch (unverzüglicher Platzverweis).

  • Anweisungen: Den Anweisungen der von den Weilburger Touristikbetrieben beauftragten Personen ist ohne Verzug Folge zu leisten.


Auskunft, Kontakt & Anmeldung: Weilburger Touristikbetriebe 35781 Weilburg Telefon: 06471-506780

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!